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1.1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle von uns erstellten Entwürfe und Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Werke dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
1.4. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.1. Entwürfe und fertige Werke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Stundensatzes i.H.v. derzeit 80,00 EUR, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die wir dem Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.1. Die Vergütung ist regelmäßig bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen mit einem Wert ab 100,00 EUR zahlt der Auftraggeber eine Abschlagszahlung / Vorauszahlung i.H.v. 1/4 (einem viertel) der voraussichtlichen Gesamtvergütung. Abweichende Vergütungsregelungen sind möglich, sie müssen jedoch schriftlich fixiert werden.
3.2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Werken etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend Art. 2.1. gesondert berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden
4.2. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, sofern der Auftraggeber hierfür entsprechende Vollmacht erteilt hat.
4.3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu Unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.1. An Entwürfen und fertigen Werken werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
5.3. Dateien und/oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, die wir dem Auftraggeber zur Nutzung übergeben, dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung geändert werden.
6.1. Wir verpflichten uns, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
6.2. Wir verpflichten uns, unsere Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
6.3. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 6.4. Mit der Abnahme und/oder Freigabe von Entwürfen und fertigen Werken durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe und fertigen Werke entfällt jede Haftung unsererseits.
6.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haften wir nicht.
6.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.1. Erfüllungsort ist Gelsenkirchen.
8.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gelsenkirchen, 01. Juli 2009
Stettiner Str. 7
45889 Gelsenkirchen